Zugangsvoraussetzungen für Bachelorstudiengänge

Zugangsvoraussetzungen
für Bachelorstudiengänge

Nachfolgend sind die Zulassungsvoraussetzungen für ein Bachelorstudium sowie die Voraussetzungen zur Anerkennung von Studienleistungen aufgeführt.

Zulassungsvoraussetzungen

Zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen für einen Studiengang der Gesundheitsfachberufe:

Die Studienzeit wird bei den Studiengängen Bachelor Medizinpädagogik, Physician Assistance, Pflege und Physiotherapie nach erfolgreicher Äquivalenzprüfung aufgrund pauschaler Anrechnung der Berufsausbildung verkürzt. Hierfür reichst du bitte eine amtliche beglaubigte Kopie des Ausbildungszeugnisses ein.

Zulassungsvoraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland

Du hast deinen Studienabschluss im Ausland erworben? Hier findest du weiterführende Hinweise zu den Zulassungsbedingungen für Bewerberinnen und Bewerber mit Studienabschlüssen aus dem Ausland:

Studienbewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen

1. Hochschulzugangsberechtigung

    • Amtlich beglaubigte Hochschulzugangsberechtigung (HZB) von Konsulat, Schule oder Notar in der Originalsprache
    • Amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache (falls Zeugnis nicht in deutscher/englischer Sprache vorliegt)

2. Sprachkenntnisse

Studienbewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache durch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz -Zweite Stufe- oder ein von der Kultusministerkonferenz als gleichwertig anerkanntes Sprachzeugnis nachweisen. Das Zeugnis darf nicht älter als 3 Jahre sein. Beispiele für gleichwertige Nachweise:

    • Das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) der Ebene DSH-2 oder DSH-3,
    • der Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit dem Gesamtergebnis TDN 16, wobei alle Teilprüfungen mindestens mit Niveau 4 bestanden sein müssen,
    • das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland),
    • Goethe-Zertifikat C1 oder Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom,
    • die Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen-und Dolmetscher-Instituts München,
    • die telc-Sprachzertifikate telc Deutsch C1 Hochschule oder telc Deutsch C1 oder telc Deutsch C2,
    • das Hochschulabschlusszeugnis eines deutschsprachigen Studiengangs, der in einem Staat mit der offiziellen Amtssprache Deutsch absolviert wurde,
    • die Bescheinigung einer deutschen Hochschule, dass an dieser Hochschule mindestens ein Jahr lang erfolgreich in einem deutschsprachigen Studiengang unter Erfüllung der regulären Zulassungsvoraussetzungen studiert wurde (diese Regelung gilt nicht für internationale Gaststudierende mit zeitlich befristetem Studierendenstatus).

Wenn du dir nicht sicher bist, ob dein ausländischer Bildungsnachweis oder dein Erststudium dich zur Aufnahme eines unserer konsekutiven Masterstudiengänge berechtigen, kannst du uns deine Zeugnisse gern als pdf-Datei für eine kostenlose Vorprüfung zusenden: info@dhgs-hochschule.de

Dein Ansprechpartner

MICHAEL FLEDDERMANN
Leiter Studierendenkanzlei
So erreichst du mich persönlich: