Am Donnerstag, den 13. September 2018, führte der Ausschuss für Inneres und Kommunales unter dem Vorsitz der Abgeordneten Klara Geywitz (SPD) und im Beisein von Innenminister Karl-Heinz Schröter eine Anhörung zur geplanten Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Brandenburg durch. In der zweieinhalbstündigen Anhörung trugen acht Experten, unter ihnen Prof. Dr. Gerhard Nadler (Lehrgebiet: Organisation und Recht des Rettungswesens), zum Gesetzentwurf vor und sprachen Empfehlungen aus. Professor Nadler empfahl „First Response – Einheiten“ im Gesetz zu erwähnen, da dies den Ausbau des Ersthelfersystems  fördern würde. Zudem sprach er sich für eine Erprobungsklausel  für ein „Telenotarztsystem“ aus.  Weiterhin regte er die Aufnahme eines „landesrechtlichen Rechtfertigungsgrundes“ analog § 16 a Thüringer Rettungsdienstgesetz an, um mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter  zu schaffen. Abschließend sprach er sich – in völliger Übereinstimmung mit allen anderen Experten – für Maßnahmen und Initiativen gegen Fehleinsätze und Fehlinanspruchnahmen der Notfallrettung aus, da diese Ressourcen binden und für echte Notfallpatienten potentiell gefährlich sind.

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